Archäologische Grabungsfirmen aus Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben
Allgemeine Informationen
zu Grabungen

1. Ablauf von Untersuchungen

Oberbodenabtrag:

Der erste Schritt einer archäologischen Untersuchung ist normalerweise ein Oberbodenabtrag. Dabei wird der Oberboden (z.B. Humus) von einem Bagger abgetragen. Ein Archäologe ist dabei die ganze Zeit vor Ort, um eventuell vorhandene archäologische Strukturen (Befunde) erkennen zu können.

Wenn keine Befunde vorliegen, können die Bauarbeiten sofort beginnen und die Untersuchung ist abgeschlossen.

Dokumentation Planum 1:

Sollten Befunde vorhanden sein, werden diese in der freigelegten Oberfläche (Planum) dokumentiert. Dabei wird - abhängig von der Menge der Befunde - die Oberfläche komplett oder nur in Teilen präpariert („geputzt“), um die Konturen deutlich erkennbar zu machen. Anschließend werden alle Befunde fotografiert, tachymetrisch eingemessen und beschrieben, ggf. erfolgt außerdem eine maßstabsgerechte Zeichnung.

Schneiden:

Anschließend werden die Befunde geschnitten, d.h. eine Hälfte des Befunds wird fachmännisch entnommen, um die Form auch in der Seitenansicht (Profil) zu haben, wodurch der Befund dreidimensional rekonstruierbar ist. Dieses Profil wird anschließend ebenfalls fotografiert, gezeichnet und beschrieben.

Restbefundentnahme:
Danach wird der Rest des Befunds entnommen und die darin enthaltenen Funde geborgen.

Wenn dieser Ablauf mit allen Befunden einer Fläche durchgeführt wurde, sind alle archäologischen Spuren darauf entfernt und die geplante Baumaßnahme kann beginnen. Obwohl also das Bodendenkmal selber nicht mehr existiert, ist es doch in Wort und Bild vollständig erfahrbar und so der Nachwelt erhalten.

Konservatorische Überdeckung:
Sollten nach einer Ausgrabung noch archäologische Strukturen vorhanden sein (etwa weil diese nicht durch den Neubau ausgegraben werden mussten), werden diese vor Baubeginn konservatorisch überdeckt. Dabei wird die Oberfläche mit Geotextil überdeckt und eine Schutzschicht aus Sand oder Kies aufgebracht. Auf dieser Ebene kann dann das Bauwerk errichtet werden. Die konservatorische Überdeckung wird ebenfalls von einem Archäologen begleitet. Die überdeckten Flächen müssen anschließend eingemessen werden.

2. Informationen zur Nachbereitung

Nach Abschluss der Ausgrabung benachrichtigt die Grabungsfirma die zuständigen Denkmalschutzbehörden (Untere Denkmalschutzbehörde und Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege). Daraufhin erhalten Sie umgehend von der Unteren Denkmalschutzbehörde die denkmalrechtliche Freigabe. Nach Erteilung der Freigabe durch die UD können Sie sofort mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.

Bei der Nachbearbeitung werden u.a. die Funde gereinigt und verpackt, die Pläne aktualisiert, der Listenteil geprüft und ein Bericht über die abgeschlossene Grabung verfasst. Alle Dokumentationsbestandteile werden Ihnen von uns übergeben, so dass Sie einen vollständigen Überblick über die geleisteten Arbeiten und die festgestellten Ergebnisse bekommen.

Die geborgenen Funde werden fachmännisch nach den Vorgaben des BLfD gereinigt und ggf. weiter konservatorisch behandelt (z.B. mit Cyclododecan für empfindliche Knochen).

Nach dem Trocknen werden die Funde gesondert verpackt.

Parallel werden Listen der Fotos, Zeichnungen, Funde und Befunde erstellt, sowie der CAD-Plan nachbearbeitet.


3. Rechtliches

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz formuliert Bodendenkmäler als „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ (BayDschG Art.1,1)

Daraus folgt: Wenn ein Bodendenkmal (und damit auch die Erkenntnisse, die Archäologen daraus ziehen können) von Zerstörung bedroht ist (etwa weil ein Haus auf dem Denkmal gebaut werden soll), wird eine archäologische Untersuchung nötig. Diese wird von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (z.B. Bauordnungsamt oder Landratsamt) beauflagt (gemäß BayDschG Art. 7,1) und ist rechtlich bindend.

Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgt in der Regel durch private Grabungsfirmen. Die Kosten der Ausgrabung und die Aufbereitung der Ergebnisse sind laut Rechtslage vom Veranlasser (d.h. dem Bauherrn) zu tragen. In Einzelfällen werden Teile der Kosten vom Freistaat Bayern oder der zuständigen Kommune übernommen.

Finanzielle Hilfe durch das BLfD:
In Einzelfällen können Teile der Grabungskosten vom BLfD übernommen werden. Ihre zuständige Dienststelle berät Sie gerne über Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie hier auf Seite 25 oder hier.

SAB-Satzung:
Satzung
Die Mitgliedsfirmen arbeiten u.a. nach den Eignungskriterien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie zur Zuverlässigkeit von Unternehmen. Das heißt, dass die Mitgliedsfirmen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig arbeiten.

4. Beispielgrabung

Auf einem nur teilweise bebauten Grundstück soll ein Mehrfamilienwohnhaus entstehen.

Im Zuge des Bauantrags wurde von der Unteren Denkmalschutzbehörde die Auflage gemacht im Vorfeld einen archäologisch begleiteten Oberbodenabtrag durchzuführen um potentiell vorhandene Bodendenkmäler sichern zu können.

Dabei wurden insgesamt 187 Befunde einer frühmittelalterlichen Siedlung festgestellt. Diese werden präpariert ("geputzt") und schriftlich, tachymetrisch und fotografisch dokumentiert.

Anschließend werden dort, wo später gebaut wird, die Befunde geschnitten

und diese Profile schriftlich, zeichnerisch und fotografisch dokumentiert.

Anschließend werden die Befundreste entnommen um evtl. vorhandene Funde bergen zu können.

Das Baufeld ist nun frei von archäologischen Strukturen und kann bebaut werden.


Danach werden die Funde gereinigt, getrocknet und verpackt. Einzelne Funde werden für den wissenschaftlichen Vorbericht (Grabungsbericht) fotografiert und/oder gezeichnet.



Die CAD-Pläne werden aufbereitet

und die Befunde analysiert um eine erste Ansprache der festgestellten Befunde zu ermöglichen.

Anschließend werden die Ergebnisse in einem Grabungsbericht kurz zusammengefasst.

Im Fall der hier vorgestellten Grabung dauerten die Arbeiten nicht ganz vier Wochen und wurden mit durchschnittlich 4 Mitarbeitern (1 Grabungsleiter, 1 Techniker und 2 Facharbeiter) durchgeführt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf ca. 25.000€

Die Ergebnisse wurden unter anderem auch in den Zeitschriften "Archäologie in Deutschland", "Bayerische Archäologie", "Das archäologische Jahr in Bayern" und der Stadtchronik Hirschaid publiziert. Weiter wurde eine Masterarbeit über die Ergebnisse verfasst.