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1. Wozu braucht man eigentlich Archäologie?
Die Archäologie beschäftigt sich mit den von Menschen geschaffenen materiellen Hinterlassenschaften vergangener Zeiten. Das heißt: Funde (z.B. Tonscherben) und Befunde (Reste von Häusern, Straßen oder Brunnen etc.) werden mit unterschiedlichen Methoden untersucht und dokumentiert.
Anhand dieser Funde und Befunde kann teilweise recht genau die Geschichte eines Ortes erkannt und rekonstruiert werden. In einem weiteren Schritt können diese Informationen mit Ergebnissen anderer Grabungen verknüpft werden und so unsere Kenntnis der Vergangenheit erweitern.
Aus diesem Gesamtbild entstehen materielle und kulturelle Mehrwerte, z. B. in Form von Museumsexponaten und deren Ausstellung oder Publikationen. Durch die stadtplanerische Einbindung der Ergebnisse wird zudem für das Gemeinwesen sowohl der Tourismus als auch die Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Heimat befördert. Gleichzeitig dient die Archäologie der Bildung, stellt die wesentliche Basis für ein gutes Schulbuch für das Fach Geschichte dar und liefert mit ihrer Arbeit oft genug Inspirationen für Architekten, Handwerker und Künstler.
2. Wann brauche ich einen Archäologen?
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz formuliert Bodendenkmäler als „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ (BayDschG Art.1,1)
Daraus folgt: Wenn ein Bodendenkmal (und damit auch die Erkenntnisse, die Archäologen daraus ziehen können) von Zerstörung bedroht ist (etwa weil ein Haus auf dem Denkmal gebaut werden soll), wird eine archäologische Untersuchung nötig. Diese wird von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (z.B. Bauordnungsamt oder Landratsamt) beauflagt (gemäß BayDschG Art. 7,1) und ist rechtlich bindend.
Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgt in der Regel durch private Grabungsfirmen, wie In Terra Veritas. Die Kosten der Ausgrabung und die Aufbereitung der Ergebnisse sind laut Rechtslage vom Veranlasser (d.h. dem Bauherrn) zu tragen. In Einzelfällen werden Teile der Kosten vom Freistaat Bayern oder der zuständigen Kommune übernommen.
3. Wie lange dauert eine Ausgrabung?
Die Dauer einer Untersuchung hängt immer von den vorhandenen Befunden ab. Sind nur sehr wenige Befunde festgestellt worden, kann eine Ausgrabung nach einem oder wenigen Tagen abgeschlossen sein. Wenn sehr viele oder aufwendig zu bearbeitende Befunde (z.B. Gräber) vorliegen, kann eine Untersuchung auch länger dauern.
Dabei ist uns wichtig: Grundsätzlich sind wir immer bemüht die Arbeiten so schnell wie möglich mit dem besten Ergebnis abzuschließen. Für einen reibungslosen Ablauf ist es sinnvoll, die Archäologie möglichst frühzeitig in den Zeitplan miteinzubeziehen, damit später keine Verzögerungen beim Bau auftreten.
Gerne geben wir Ihnen vorab eine Einschätzung der Untersuchungsdauer. Auch wenn dies ohne Gewähr erfolgt, kann doch zumindest eine tendenzielle Aussage, ob es sich eher um Tage oder Wochen handelt, gemacht werden. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) kann für Sie ebenfalls eine Einschätzung der Untersuchungsdauer abgeben.
4. Wer übernimmt die Kosten?
Die gegenwärtige gesetzliche Regelung sieht vor, dass der Veranlasser, also im Normalfall der Bauherr, die Kosten der archäologischen Untersuchung zu tragen hat. Im Einzelfall gibt es jedoch die Möglichkeit auf staatliche Förderung zurückzugreifen.
Link: http://www.blfd.bayern.de/medien/themen6_2020.pdf
5. Wie viel kostet eine Ausgrabung?
Für jedes Projekt wird ein eigenständiges Konzept entworfen, dass dazu dient, der wissenschaftlichen Anforderung möglichst zeit- und personalsparend gerecht zu werden. Der Großteil archäologischer Arbeiten muss händisch durch geschulte Mitarbeiter erfolgen. Nur in wenigen Fällen können große Maschinen zur Beschleunigung herangezogen werden. Umso wichtiger ist es bereits bei der Planung der Untersuchung, Zeitpläne, Personal und Infrastruktur auf die Aufgabe abzustimmen. Durch die Spezialisierungen unserer Mitarbeiter sind wir auf alle Anforderungen vorbereitet und können auch bei unvorhergesehenen Ereignissen schnell und damit kostensparend reagieren.
6. Was passiert nach der Grabung?
Wenn die Feldarbeit abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns - nach Rücksprache mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde - eine vorläufige Freigabe. Danach können Sie sofort mit Ihrem Bauvorhaben beginnen.
Bei der Nachbearbeitung werden u.a. die Funde gereinigt und verpackt, die Pläne aktualisiert, der Listenteil geprüft und ein Bericht über die abgeschlossene Grabung verfasst. Alle Dokumentationsbestandteile werden Ihnen von uns übergeben, so dass Sie einen vollständigen Überblick über die geleisteten Arbeiten und die festgestellten Ergebnisse bekommen.